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Einführung & Historie Datenschutz 0/7
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Lecture1.1
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Lecture1.3
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Lecture1.4
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Lecture1.5
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Lecture1.6
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Lecture1.7
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Anwendungsbereich EU - DSGVO 0/6
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Lecture2.1
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Lecture2.2
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Lecture2.3
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Lecture2.4
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Lecture2.5
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Lecture2.6
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Grundsätze Verarbeitung Daten Beschäftigte 0/11
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Lecture3.1
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Lecture3.7
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Lecture3.8
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Lecture3.9
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Lecture3.10
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Quiz3.1
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Dokumentations-, Verzeichnis- & Nachweispflichten 0/6
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Lecture4.1
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Lecture4.3
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Lecture4.4
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Quiz4.1
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Lecture4.5
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Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter & DatenschutzbeauftragterDatens 0/9
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Lecture5.4
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Lecture5.5
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Lecture5.6
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Quiz5.1
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Lecture5.7
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Lecture5.8
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Aufsichtsbehörde 0/5
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Lecture6.1
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Lecture6.4
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Lecture6.5
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Vertiefung: Checklisten & Fallbeispiele Umsetzung DSGVO 0/3
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Lecture7.1
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Lecture7.2
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Lecture7.3
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Abwehrrechte der Beschäftigten 0/6
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Lecture8.1
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Lecture8.3
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Lecture8.4
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Lecture8.5
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Quiz8.1
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Rechtsbehelfe, Haftung & Sanktionen 0/8
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Lecture9.1
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Lecture9.3
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Lecture9.4
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Lecture9.5
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Lecture9.6
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Lecture9.7
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Quiz9.1
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Beteiligungsrechte Betriebsrat Datenschutz 0/4
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Lecture10.4
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Sonderfall Videoüberwachung, Keylogger pp 0/0
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Aktuelle Sonderfälle 0/8
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Lecture12.6
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Lecture12.8
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Rechtsprechung EU - DSGVO im Arbeitsrecht 0/1
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Lecture13.1
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Auskunftsanspruch – Art. 15 EU – DSGVO
Der Beschäftigte hat Anspruch auf Auskunft
- ob, und wenn ja,
- welche
Beschäftigtendaten verarbeitet werden.
Die Auskunft ist
- “in angemessener Zeit, längstens innerhalb 1 Monats” entsprechend Art. 14 III DSGVO,
zu erteilen.
Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten
- eine vollständige Kopie aller gespeicherten / verarbeiteten Daten,
- in unveränderter Form– wie verarbeitet –
- kostenlos(für die 1. Kopie, angemessene Kosten für Zweitkopien)
so zur Verfügung stellen, dass dieser die Informationen, - mit einer allgemein üblichen Software verarbeitet / gelesen werden kann.
Grundsätzlich wird vom Arbeitgeber danach die Übersendung einer pdf Datei zu allen verarbeiteten Daten zu verlangen sein.
Ändert sich der Datenbestand, hat der Arbeitnehmer erneut Anspruch auf Auskunft.
Der Arbeitgeber muss sicher stellen,
- die Identitätdes Beschäftigten beim Auskunfsverlangen zu überprüfen,
- nur dem BerechigtenBeschäftiggten, und nicht unberechtigten dritten, die Informationen / Kopien zu erteilen.
Hat der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Identität des Antragstellers, kann er zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität, zB Personalausweis / Reisepass, anfordern.
Im einzelnen hat der Beschäftigte nach Art. 15 I DSGVO
- auf Antrag Anspruch auf Information über
- “alle” zu seiner Person verabeitetet Daten
Was umfasst der Auskunftsanspruch ? “alles”
1. wiederhole: Datenverarbeitung Art. 4 II, § 26 BDSH http://arbeitsrechtforum.de/kurse/eu-dsgvo-im-arbeitsrecht/lektion/datenverarbeitung-art-4-ii-dsgvo-%c2%a7-26-vii-bdsg/
2. vertiefend: Art. 15 DSGVO SummaryLArbG Baden-Württemberg Urteil vom 20.12.2018, 17 Sa 11/18 http://arbeitsrechtforum.de/wp-content/uploads/2020/05/Art-15-DSGVO-Summary-LArbG-Baden-Württemberg-Urteil-vom-14-12-2018-9-Sa-69-18.pdf
3. “und” erst recht auch – aber nicht nur – Fallbeispiele Art. 15 I DSGVO
- die Verarbeitungszwecke;
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sindoder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschungder sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profilinggemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Vertiefung: Fallbeispiele